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Änderungen der BEG-Förderrichtlinien


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Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung, um die Energiekosten der Verbraucher zu senken und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen, sind zentrale Schritte der Bundesförderung.
Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien (Bundesförderung für effiziente Gebäude) treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt – gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
Der Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.
Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt.
Mit der Reform werden auch technische Anpassungen vorgenommen, um besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern, wie z. B. effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß.
Quelle: BMWK online, Pressemitteilung v. 9.12.2022 (RD)

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