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Tariflohn in der Pflege


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Ab ersten September müssen Pflegeeinrichtungen ihr Personal nach Tarif beziehungsweise entsprechend kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Tun sie das nicht, werden sie nicht mehr zur Versorgung zugelassen. Die Abrechnung mit der Pflegeversicherung wäre dann nicht mehr möglich.
Das Problem dieser Regelung ist allerdings, dass nicht genau benannt wird, welcher Tarifvertrag gemeint ist. Transparenz wird wohl erst eine Tarifdatenbank bringen, die noch eingerichtet werden soll.
Wer nicht tarifgebunden ist, kann mit Bezug auf einen geltenden Tarifvertrag bezahlen – oder er zahlt seine Mitarbeiter nach dem Durchschnitt der geltenden Tarifverträge. In den gut 34.000 deutschen Pflegeeinrichtungen werden aktuell rund 25 % der Beschäftigten nach Tarif bezahlt. Laut AOK wollen 53 % ab dem 1. September nachziehen. Der AOK-Bundesverband wird künftig die Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen sammeln und auf Plausibilität prüfen. Aber 22 % haben noch keine Rückmeldung gegeben, wie sie die Vorgaben zur tariflichen Bezahlung umsetzen wollen.

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