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Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2024 auf 69.300 EUR


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Die Bundesregierung hat im Oktober 2023 die Verordnung der Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 beschlossen. Sie sieht erneut einen starken Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze vor. Angestellte müssen im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können: https://www.tinyurl.com/59a6789z

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