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BAföG: Höhere Bedarfssätze und Freibeträge


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Zum 1. August 2022 steigen die Bedarfssätze um 5,75 % und die Freibeträge um 20,75 %.
Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende liegt künftig bei 360 EUR, der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr bei 15.000 EUR sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, bei 45.000 EUR.
Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben.
Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle gilt künftig auch für jene Rückzahlungsverpflichteten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

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