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Grundsteuerreform


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Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Kommt der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, setzt das Finanzamt als „Strafe“ einen Verspätungszuschlag fest (§ 228 Abs. 5 BewG, § 152 Abs. 2 AO). Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 EUR (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO). Sind die Daten nach Fristablauf noch immer nicht eingegangen, nehmen die Finanzämter eine Schätzung vor.
Wichtig:
Die Größe der Wohnfläche findet sich meist in Bauplänen, Kaufvertrag oder Versicherungspolicen. Bei vermieteten Häusern und Wohnungen lässt sie sich auch der Nebenkostenabrechnung oder dem Mietvertrag entnehmen. Liegen keine offiziellen Flächenangaben vor, müssen die Wohnungen oder Häuser gemessen werden. Wichtig ist, sich nach der Wohnflächenverordnung zu richten. Sie legt fest, welche Räume als Wohnfläche gelten. So werden z. B. Keller, Abstellräume oder Waschküche nicht als Wohnraum gewertet. Räume mit Dachschrägen, niedrigen Decken und ein Schwimmbad zählen zu 50 %, ein Balkon oder eine Terrasse zu 25 %. Bei der Vermessung und Berechnung ist es wichtig, sehr genau vorzugehen. Denn natürlich gilt: Je größer die Wohnfläche, desto höher die Grundsteuer.
Achtung:
Bei der Angabe des Baujahrs gilt der Erstbezug. Kernsanierungen müssen ebenfalls angegeben werden, weil sie den Wert und damit auch die Grundsteuer erhöhen.
Einige Bundesländer wie Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg haben noch eine Sonderregelung festgelegt, um die Bebauung von Grundstücken zu fördern: Ist das Grundstück unbebaut aber baureif, dürfen die Kommunen eine höhere Grundsteuer festlegen.
Die Komplexität der Berechnung und Herausforderung der regionalen und länderspezifischen Unterschiede machen eine professionelle Unterstützung sinnvoll. Hierbei bietet sich Ihre Steuerberatung an, denn gemeinhin liegen der Kanzlei bereits viele Informationen vor.
Ihr Steuerberater unterstützt Sie bei allen Fragen der Grundsteuerreform 2022. Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt auf, damit eine termingerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann.

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