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Hohe Energiekosten: Regierung beschließt Entlastungsmaßnahmen


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Die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete sollen sowohl Bürger als auch Unternehmer aufgrund der gestiegenen Energiepreise entlasten:
– Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden, für Benzin 0,2955 EUR/Liter, für Dieselkraftstoff um 0,1404 EUR/Liter
– Einmalige Energiepauschale i.H.v. 300 EUR für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
– Kindergeld soll um den Kinderbonus 2022 i.H.v. 100 EUR pro Kind einmalig erhöht werden. Die Auszahlung erfolgt im Juli 2022
– Empfänger von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung i.H.v. 200 EUR
– Einführung 9-EUR-Tickets (Öffentlicher Nahverkehr) befristet für drei Monate von Juni bis August 2022
Zudem wurden mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 16. März 2022, weitere Maßnahmen umgesetzt. Die Maßnahmen gelten zudem rückwirkend bereits zum 1. Januar 2022:
– Arbeitnehmerpauschbetrag wurde um 200 EUR auf 1.200 EUR erhöht
– Grundfreibetrag wurde ebenfalls rückwirkend auf 10.347 EUR angehoben
– Pendler können zukünftig als Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer 0,38 EUR pro Kilometer ansetzen
Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz beschlossene Maßnahmen:
– Erweiterte Verlustverrechnung – Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr
– Verlängerung der Homeoffice-Pauschale
– Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
– Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 EUR
– Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022
Quelle: BMF, Mitteilung v. 03.05.2022

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