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Mandatum Bavariae GbR

Aktuelle Entwicklungen zur Firmenwagenüberlassung


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Nutzung und Betrieb von Firmenfahrzeugen sind an steuerlicher Komplexität kaum zu überbieten. Das Bundesfinanzministerium hat im März 2022 ein überarbeitetes Schreiben zur „Lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer“ veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 3.3.2022 – IV C 5 – S 2334/21/10004 :001).
Bei den Neuerungen geht es u. a. um die Behandlung von Zuzahlungen zu den (Anschaffungs-)Kosten und die bei zunehmendem Homeoffice immer seltener werdenden Fahrten zur Arbeitsstätte.
Hier der Shortlink zum Schreiben: https://www.tinyurl.com/5n7cjxcd

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