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Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz


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Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Regierungsentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Darin soll insbesondere die Möglichkeit verbessert werden, die aufgedeckten stillen Reserven bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf bestimmte Wirtschaftsgüter zu übertragen.
Ziel des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern.
Aus steuerrechtlicher Sicht sind folgende Punkte relevant:
– Änderungen bei § 6b Abs. 10 EStG: Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften wird von 500.000 EUR auf 2 Mio. EUR erhöht, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen.
– Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds: Eine unternehmerische Tätigkeit soll nicht schädlich für den Status Investmentfonds sein.
– Gewerbesteuerpflicht auf Beteiligungen: Die Ausnahme von der Gewerbesteuerpflicht soll auf Beteiligungen an bestimmten Gesellschaften erweitert werden.
Einzelheiten können dem Entwurf entnommen werden: https://www.tinyurl.com/2p8hsh7b

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