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Das Zuwendungsempfängerregister: Bedeutung und Erfüllungsaufwand für Unternehmen
Das Zuwendungsempfängerregister wurde zum 1. Januar 2024 eingeführt. Es handelt sich um ein elektronisches Register, das vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird. In diesem Register werden alle Organisationen und Unternehmen erfasst, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.
Ziele des Registers sind die Erhöhung der Transparenz im Spendenwesen, die Verhinderung von Missbrauch und die Erleichterung der Kontrolle durch die Finanzbehörden.
Handlungsbedarf für Unternehmen:
Unternehmen, die Spendenquittungen ausstellen möchten, müssen sich im Zuwendungsempfängerregister registrieren lassen. Unternehmen, die Spenden von Dritten erhalten, können im Register prüfen, ob der Spender berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Erfüllungsaufwand
– Die Registrierung im Register verläuft per Online-Anmeldung beim BZSt unter Angabe von verschiedenen Daten (z. B. Name, Anschrift, steuerbegünstigte Zwecke)
– Einreichung von Unterlagen (z. B. Freistellungsbescheid)
– Unternehmen müssen die Unterlagen, die sie zur Registrierung im Register verwendet haben, 10 Jahre lang aufbewahren.
Vorteile für Unternehmen
– Die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen wird durch die Registrierung im Register rechtssicherer.
– Die Finanzbehörden können die Angaben im Register bei der Prüfung von Steuererklärungen nutzen, was den Prüfaufwand für Unternehmen verringern kann.
– Die Registrierung im Register kann das Image eines Unternehmens als förderungswürdige Organisation verbessern.
Quelle: BZSt
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