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Vermögenswirksame Leistungen
Nicht jeder Arbeitnehmer nutzt die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL), so verschenken die Mitarbeiter jedes Jahr bis zu 480 EUR. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, die VL zu zahlen, geht aus dem Tarifvertrag hervor oder ist per Betriebsvereinbarung geregelt.
Beispiel Sparvertrag: Wer monatlich den Höchstsatz von 40 EUR erhält, kann in sechs Jahren immerhin 2.880 EUR zuzüglich etwaiger Zinsen oder Zulagen erwirtschaften. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer den Sparvertrag abschließt, auf den der Arbeitgeber einzahlen kann. Arbeitgeber zahlen pro Monat und Beschäftigten zwischen 6,65 und 40 EUR ein. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, ist abhängig von der jeweiligen Branche und der Region.
VL-Verträge laufen immer sechs Jahre. Hinzu kommt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss. Erst danach kommt der Sparer an das Geld. Während der Ruhephase im siebten Jahr besteht bereits die Möglichkeit, für die VL einen neuen Sparplan anzulegen – damit keine Einzahlungslücke entsteht. Sind die sieben Jahre abgelaufen, kann der Sparer frei entscheiden, wann er über das Geld verfügen möchte.
Quelle: Bankenverband
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