Aktuelles
Ampel-Koalition beschließt Entwurf für drittes Entlastungspaket
Das dritte Entlastungspaket soll finanzielle Erleichterungen für Millionen Haushalte in Deutschland bringen durch kurzfristige Hilfen, strukturelle Veränderungen, um den Anstieg der Energiepreise zu dämpfen, und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt.
Die wichtigsten geplanten Maßnahmen im Überblick:
Steuerentlastung durch das Inflationsausgleichsgesetz: Um eine Steuererhöhung aufgrund der kalten Progression zu verhindern, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden.
Kindergeld: Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024 um 18 EUR monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden.
Home-Office Pauschale: Die bis Ende 2022 verlängerte Home-Office Pauschale soll entfristet und verbessert werden.
Abschaffung der Renten-Doppelbesteuerung: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
Steuerfreie Prämien: Zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten sollen bei einem Betrag von bis zu 3.000 EUR von Steuer und Sozialversicherungsabgaben befreit sein.
Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % soll verlängert werden.
Einführung der nationalen Mindestbesteuerung: Die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung soll bereits jetzt national beginnen.
Midijobs mit höherem Verdienst: Die Höchstgrenze soll ab dem 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 EUR angehoben werden.
Energiepreispauschale für Rentner: Rentner sollen zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR von der Rentenversicherung erhalten.
Einmalzahlung für Studierende und Berufsfachschüler: Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR erhalten.
Senkung der Umsatzsteuer für Gas: Bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 % der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.
Neue Unternehmenshilfen: Der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bestehende Unternehmenshilfen sollen u. a. mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften bis 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden.
Strompreisbremse für Basisverbrauch: Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten.
CO2-Preis: Die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises soll um ein Jahr verschoben werden.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher: Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 415 EUR für einen 1-Personen-Haushalt.
Bürgergeld mit höheren Regelsätzen: Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das „Bürgergeld“ abgelöst werden.
Neues Nahverkehrsticket: Der Preis hierfür soll zwischen 49 und 69 EUR betragen.
Schutz für Mieter: Mieter sollen durch Regelungen des sozialen Mietrechts vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.
Quelle: bundesregierung.de (https://www.tinyurl.com/345x4d26)
Ähnliche Artikel
- Unverhältnismäßige Nachforderung von Künstlersozialabgaben
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasing
- Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen
- Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR
- Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
- Nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen
- Betriebsausgabenpauschale
- Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen
- Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen
- Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
Wir sind Ihr Partner und Steuerberater
Unsere Steuerberatung in Passau agiert bundesweit für Mandaten jeder Größe. Dabei ist das Verhältnis immer partnerschaftlich und ehrlich. Wir arbeiten täglich daran, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.