Aktuelles
Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen
Infolge des russischen Angriffskrieges ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen wirken sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus.
Die Bundesregierung hat dazu ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Der Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23. März 2022 beschlossen hatte, bietet – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.
In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen:
• Ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten. Das Programm wird ein Volumen von ca. bis zu 7 Mrd. EUR umfassen.
• Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
• Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
• Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Mrd. EUR vorgesehen.
Ähnliche Artikel
- Steuerliches Einlagekonto: Keine Anfechtungsbefugnis des Gesellschafters
- Inflationsausgleichsprämie für GmbH-Gesellschafter
- Allgemeiner Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
- BFH konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in *Bezug auf eine Pensionszusage
- Die neue Stiftungsrechtsreform – und was Sie dazu wissen müssen
- Kein Abzug sogenannter finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
- Praxishilfe Elektronische Rechnungen – praktische und steuerliche Anforderungen
- Scheinselbstständigkeit – ein Thema mit Fußangeln
- Bahnfahren kann Arbeitszeit sein
- Welche steuerlichen Anreize bietet das Zukunftsfinanzierungsgesetz?
Wir sind Ihr Partner und Steuerberater
Unsere Steuerberatung in Passau agiert bundesweit für Mandaten jeder Größe. Dabei ist das Verhältnis immer partnerschaftlich und ehrlich. Wir arbeiten täglich daran, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.