Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

§ 33 EstG – agB bei Aufwendungen für eine Liposuktion (Fettabsaugung)


Copyright: https://de.123rf.com/profile_akkamulator

Mit Urteil vom 23. März 2023, VI R 39/20, hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinisches Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können. Die endgültige Reaktion der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Wir sind Ihr Partner und Steuerberater

Unsere Steuerberatung in Passau agiert bundesweit für Mandaten jeder Größe. Dabei ist das Verhältnis immer partnerschaftlich und ehrlich. Wir arbeiten täglich daran, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.