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Die neue Stiftungsrechtsreform – und was Sie dazu wissen müssen


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Die Stiftungsrechtsreform ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und bringt Verbesserungen für kleine und große Stiftungen. Das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts soll mehr Rechtssicherheit bei Haftungsfragen, Umwandlung und Zu- und Zusammenlegung oder Stiftungsregister bringen. Der Gesetzgeber hat wichtige Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen erfüllt.
Hier sind einige der wichtigsten Änderungen:
Bundeseinheitliche Regelung – Dreh- und Angelpunkt der Stiftungsrechtsreform ist die bundesweite Einheitlichkeit. Ohne am wesentlichen Kern viel zu ändern, soll das Stiftungsrecht übersichtlicher und auch im Umgang erleichtert werden. Auch die Harmonisierung bisher länderspezifischer Rechtsprechung wird bezweckt. Hierauf beruhende Streitfragen, Unsicherheiten sowie Shopping des Gründungssitzes sollen vermieden werden. Zur Umsetzung dieser Ziele sind die Regelungen im Gesetz wesentlich umfangreicher als bisher, ohne das grundsätzliche Verständnis infrage zu stellen. Da Stiftung ein ungeschützter Begriff ist, werden im Gesetz die Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts sowie die Voraussetzungen für deren Entstehung geregelt, nicht jedoch für andere Stiftungsformen, wie rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts oder unselbstständige Stiftungen. Die Grundsätze der Business Judgement Rule (BJR) werden für wirtschaftliche Fehleinschätzungen gelten.
Die Business Judgement Rule ist im deutschen Gesellschaftsrecht ein Prinzip zur Auslegung der Organhaftung, wonach der Vorstand oder Aufsichtsrat für begangene schuldhafte Pflichtverletzungen persönlich haftet und entstandene Schäden ersetzen muss. Gleichwohl die Business Judgement Rule durch den § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG im Gesetz verankert ist, so ist die Anwendung nicht ausschließlich für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien beschränkt. Der Regierungsentwurf weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass die Anwendung auch auf andere Rechtsformen zu übertragen ist.
Eine Ewigkeitsstiftung kann in Zukunft in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden. Die Stiftungsaufsicht wird gestärkt und die Haftung von Stiftungsorganen wird neu geregelt. Die Zulegung, Zusammenlegung und Beendigung von Stiftungen wird erleichtert. Ein neues Stiftungsregister wird eingeführt.
Da das neue Stiftungsrecht nun in Kraft getreten ist, sollten Bestandsstiftungen zeitnah ihre Satzungen, unter anderem hinsichtlich BJR, Flexibilisierung der Verwendung von Stiftungsvermögen oder Abweichungen zum neuen Stiftungsrecht, überprüfen. Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

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