Aktuelles
Gelangensbestätigung: Pflichten und Pflichtangaben
Wenn Sie an Unternehmen im EU-Ausland versenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Wenn Sie die Dokumentationsanforderungen nicht erfüllen, können Sie Ihre Steuerbefreiung verlieren. Ab dem 1. Januar 2020 werden „Abholfälle“ und „Lieferfälle“ unterschiedlich behandelt. Dazu hier unser Lesezeichen mit einem Aufsatz aus dem Haufe-Verlag.
Shortlink: https://www.tinyurl.com/yuasjkd9
Ähnliche Artikel
- Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
- Kassenbons archivieren leicht gemacht
- Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung
- Feststellung der Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Der Nießbrauch als Instrument der Unternehmensnachfolge
- Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Aktuelle Entwicklungen zur Firmenwagenüberlassung
- Inflation und steigende Zinsen: Negative Folgen vermeiden
- Geschäftsführer sollten kein überhöhtes Gehalt bekommen
Wir sind Ihr Partner und Steuerberater
Unsere Steuerberatung in Passau agiert bundesweit für Mandaten jeder Größe. Dabei ist das Verhältnis immer partnerschaftlich und ehrlich. Wir arbeiten täglich daran, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.