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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie 2025 mit Erläuterungen veröffentlicht. Die Finanzverwaltung betont, dass die Vordrucke auch maschinell hergestellt werden dürfen, sofern alle Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten sind. Abweichende Formate sind ebenfalls zulässig; beispielsweise kann die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen besonders hervorgehoben oder optisch auffällig gestaltet werden.
Darüber hinaus müssen maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG) nicht handschriftlich vom Antragsteller oder Unternehmen unterschrieben werden.
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge kann zudem elektronisch eingereicht werden, sofern die Bausparkasse ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren anbietet. Diese Flexibilität soll den Antragstellern das Verfahren erleichtern und modernes, papierloses Handling fördern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF: https://www.tinyurl.com/yy99hcsm
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