
Aktuelles
Pauschalversteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
Die pauschale Versteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen im Dienstwagenbereich wurde in den letzten Jahren deutlich attraktiver gestaltet, um den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität voranzutreiben. Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 EUR gilt seit dem 1. Juli 2025 die sogenannte 0,25 %-Regel. Das bedeutet, dass monatlich nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, statt wie sonst üblich 1 %. Das entlastet Nutzer und fördert die Verbreitung elektrischer Dienstwagen.
Für teurere Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis über 100.000 EUR sowie Plug-in-Hybride gilt die 0,5 %-Regel. Diese setzt die steuerliche Bemessungsgrundlage auf 50 % des Bruttolistenpreises fest, was ebenfalls eine deutlich geringere Steuerlast gegenüber der Standardregelung darstellt.
Diese steuerlichen Vergünstigungen sind ein wichtiger Baustein der deutschen Elektromobilitätsförderung und erleichtern sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern die Nutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen durch niedrigere Steuerbelastungen.
Die Regelungen gelten voraussichtlich bis Ende 2030 und setzen ein starkes Signal für nachhaltige Unternehmensmobilität.
Die pauschale Versteuerung macht die private Nutzung von Elektrofahrzeugen steuerlich attraktiver und unterstützt die ökologische Verkehrswende.
Quellen: VW FS, Belmoto, ADAC
Ähnliche Artikel
- Unverhältnismäßige Nachforderung von Künstlersozialabgaben
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasing
- Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen
- Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR
- Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
- Nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen
- Betriebsausgabenpauschale
- Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen
- Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen
- Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

Wir sind Ihr Partner und Steuerberater
Unsere Steuerberatung in Passau agiert bundesweit für Mandaten jeder Größe. Dabei ist das Verhältnis immer partnerschaftlich und ehrlich. Wir arbeiten täglich daran, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.
