
Aktuelles
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Hausangestellte

Das EuGH-Urteil vom 19. Dezember 2024 (C-531/23) zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte in Spanien hat auch Auswirkungen auf Deutschland.
Bisher mussten Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeiten von Hausangestellten nicht dokumentieren. Nach der Entscheidung des EuGH haben sie jedoch nun das gleiche Recht auf Arbeitszeiterfassung wie andere Arbeitnehmer.
In der Praxis könnte die Umsetzung jedoch erschwert sein, da laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft über 90 % der Hausangestellten in Deutschland schwarzarbeiten.
Quelle: EuGH, Urteil v. 19.12.2024, C-531/23
Ähnliche Artikel
- Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
- Arbeitgeber fordert Fortbildungskosten nach Kündigung zurück
- Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine
- BFH: Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis
- Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung
- Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Schätzung bei fehlenden Gewinnermittlungen bzw. fehlenden Einzelaufzeichnungen
- Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
- Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten
- Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter

Wir sind Ihr Partner und Steuerberater
Unsere Steuerberatung in Passau agiert bundesweit für Mandaten jeder Größe. Dabei ist das Verhältnis immer partnerschaftlich und ehrlich. Wir arbeiten täglich daran, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.