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Vergütungspauschale: KBV legt Vorschläge vor


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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat konkrete Vorschläge zur Umsetzung der geplanten Vergütungspauschalen für Hausärzte vorgelegt und dabei die Notwendigkeit von „gesetzlichen Leitplanken“, um potenzielle Auswirkungen auf die Versorgung zu kontrollieren betont und vor der Komplexität der geplanten Änderungen sowie vor möglichen Honorarumverteilungen gewarnt.
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen zwei neue Jahrespauschalen für Hausärzte eingeführt werden: Eine Versorgungspauschale, die die jetzigen Versicherten- und Chronikerpauschalen bei chronisch kranken Patienten ersetzen soll, und eine Vorhaltepauschale, die an bestimmte Bedingungen wie monatliche Abendsprechstunden geknüpft ist und eine bestehende Gebührenordnungsposition im EBM ersetzen würde. Die KBV fordert dabei klare gesetzliche Vorgaben, um sicherzustellen, dass es nicht zu einer Verringerung der Vergütung für die Behandlung von chronisch kranken Patienten kommt, da sich der medizinisch notwendige Behandlungsbedarf pro Patient nicht verringert.
Ein zusätzlicher Änderungsvorschlag bezieht sich auf die Anzahl der Kontakte zwischen Arzt und Patient. Die KBV argumentiert, dass bei der Betreuung von Patienten mit chronischen Erkrankungen nicht in jedem Quartal ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist. Daher könnte es möglich sein, dass drei Kontakte im Laufe eines Jahres an einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt mit dem Praxisteam (einschließlich telemedizinisch) gebunden werden. Dadurch könnte der Arzt seine Aufmerksamkeit auf die medizinisch notwendigen Fälle konzentrieren.
Link zum Referentenentwurf: https://www.tinyurl.com/5n6wpw4j
Link zur Stellungnahme und zu Änderungswünschen der KBV: https://www.tinyurl.com/ytkt4t2r
Quelle: Doccheck.com

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